Unsere Jägerausbildung ist in zahlreichen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt. Finde dein Bundesland, lade deinen Anerkennungsbescheid herunter und erfahre Schritt für Schritt, wie du die Freistellung beim Arbeitgeber beantragst.
Bildungsurlaub (je nach Bundesland auch „Bildungszeit" oder „Bildungsfreistellung") ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung. In den meisten Bundesländern stehen dir 5 Tage pro Jahr zu – dein Gehalt läuft weiter, und du kannst diese Zeit für deine Jägerausbildung bei uns nutzen.
Wichtig: Bildungsurlaub ist Ländersache. Ob du Anspruch hast, richtet sich nach dem Bundesland, in dem du arbeitest – nicht nach deinem Wohnort.
Such dein Arbeits-Bundesland heraus. Wo unsere Ausbildung anerkannt ist, kannst du den Bescheid direkt herunterladen und deinem Antrag beilegen.
Angaben zu Tagen und Fristen nach bestem Wissen und ohne Gewähr – maßgeblich ist stets das jeweilige Landesgesetz. Stand der Recherche: 2026.
Der Antrag ist unkompliziert – wichtig ist vor allem, die Frist deines Bundeslands einzuhalten.
Lade oben den Anerkennungsbescheid für dein Bundesland herunter. Er belegt deinem Arbeitgeber, dass unsere Ausbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Stelle einen kurzen schriftlichen Antrag an deinen Arbeitgeber (Personalabteilung oder Führungskraft) mit dem gewünschten Zeitraum und dem Bescheid als Anlage.
Reiche den Antrag rechtzeitig ein – je nach Bundesland 4 bis 9 Wochen vor Kursbeginn. Die genaue Frist steht in der Kachel deines Landes.
Nach der Ausbildung erhältst du von uns eine Teilnahmebestätigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegst. Fertig!
Sichere dir deinen Prüfungstermin – und nutze deinen Bildungsurlaub für die schönste Woche deiner Ausbildung.
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